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Seminar_29012015_Teil_IV-Insolvenz_und_Foerderstiftung.pdf

...  beraten - prüfen - vertreten Seite 15 respond GmbH Förderstiftung unter dem Aspekt sinkender Finanzerträge (Modell Verbrauchsstiftung) Neue Regelung im § 80 Abs. 2 BGB „Die Stiftung ist als ...

mrs_non_profit_2_2012_endgueltig.pdf

... ng Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) werden im Regelfall nicht als Unternehmer behandelt, sofern sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werde ...

pdf/Allgemein_4_2010_endg.pdf

... achtdiensten betreut und therapeutisch gefördert. Die GmbH ist eine Tochtergesellschaft der beiden Stiftungen. Bis zur GmbHGründung waren die Abend- und Nachtdienste von den beiden Stiftungen selbst wahr ...

pdf/Ausschreibung_Seminar_2014.pdf

... katalog der VDD-Prüfungsrichtlinie (wesentliche Knackpunkte aus der Praxis) IDW-Verlautbarungen (Rechnungslegung von Stiftungen und WfbM) Wirtschaftsrecht/übrige Rechtsgebiete   Compliance in sozialtä ...

pdf/Ausschreibung_Seminar_2015.pdf

... Förderstiftungen unter Verbrauchsstiftung) Einzelhinweise dem Aspekt sinkender Finanzerträge (Modell Zielgruppe: Trägervertreter und Leitungsverantwortliche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Freien ...

pdf/MRS_Allgemein_1_2014.pdf

... satorischen Eingliederung Kernaussage Die umsatzsteuerliche Organschaft ist gekennzeichnet durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis der beteiligten Gesellschaften, nämlich der beherrschenden Gesellschaf ...

pdf/MRS_NonProfit2_2010.pdf

... ind lediglich die Empfänger der vom Stifter bestimmten Stiftungsleistungen; sie empfangen keine mit Gewinnausschüttungen vergleichbaren Leistungen. 3. Elektronische Übermittlung von Bilanzen Grundlagen Für Wirtsc ...

pdf/MRS_NonProfit3_2010_korr.pdf

... tarbeitern entwicklungsgestörte und behinderte Jugendliche, die in 2 Stiftungen untergebracht waren, in Abend- und Nachtdiensten betreut und therapeutisch gefördert. Die GmbH ist eine Tochtergesellschaft ...

pdf/MRS_Non_Profit_1_2014.pdf

... ungen sind zu begrüßen. Sie ermöglichen den gemeinnützigen Organisationen einen flexibleren zeitlichen Mitteleinsatz. 10. Offenbare Unrichtigkeit: von Amts wegen zu berichtigen? Kernaussage Erstellt ein Steu ...

pdf/mrs_non_profit_2_2012_endgueltig.pdf

... ng Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) werden im Regelfall nicht als Unternehmer behandelt, sofern sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werde ...
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